Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
-Pflege zu Hause absichern – kompetent zuverlässig und individuell-
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und im häuslichen Umfeld von
Angehörigen oder anderen nicht- professionellen Personen gepflegt werden, sind
gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratungseinsatz durch
einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige
zu entlasten und die weitere Auszahlung des Pflegegeldes zu gewährleisten.
Unsere Leistungen im Rahmen des Beratungseinsatzes:
Gesetzlich vorgeschriebene Beratungstermine nach Pflegegrad
- Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
- Fachliche Beratung zur Verbesserung der häuslichen Pflege
- Unterstützung bei pflegefachlichen Fragen und Problemen
- Tipps zur rückenschonenden Pflege und zur Entlastung der Angehörigen
- Hinweise zu Pflegehilfsmitteln und deren Beantragung
- Beratung über zusätzliche Leistungen (z. B. Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag)
- Schriftliche Bestätigung für die Pflegekasse über den durchgeführten Einsatz
Gesetzlich vorgeschriebene Beratungstermine nach Pflegegrad
- Pflegegrad 1: freiwillig möglich (empfohlen zur Unterstützung)
- Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich (alle 6 Monate)
- Pflegegrad 4 & 6: vierteljährlich (alle 3 Monate)
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Versorgung zu sichern und das Pflegegeld
weiterhin zu erhalten. Kontaktieren Sie uns – wir übernehmen den Rest.
