Leistungen der Behandlungspflege nach § 37 SGB V
-Medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld – kompetent, zuverlässig und individuell-
Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V übernehmen wir als
ambulanter Pflegedienst ärztlich verordnete Maßnahmen der Behandlungspflege.
Diese dienen dazu, eine lückenlose medizinische Versorgung in der gewohnten
Umgebung sicherzustellen und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu
verkürzen.
Unsere Leistungen der Behandlungspflege umfassen unter anderem:
- Verabreichung von Medikamenten (oral, subkutan, inhalativ)
- Anlegen und Wechseln von Verbänden
- Versorgung akuter und chronischer Wunden
- Kontrolle von Blutzucker und Blutdruck
- Injektionen und Insulingaben (s.c. oder i.m.)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Katheterpflege und -wechsel
- Stomaversorgung
- Versorgung von Drainagen
- Dekubitusversorgung
- Inhalationstherapie
- Infusionstherapie nach ärztlicher Anordnung
- Anlegen von medizinischen Einlagen (Inkontinenzmaterial)
Unsere Pflegefachkräfte führen alle Maßnahmen gewissenhaft und in enger
Abstimmung mit dem behandelnden Arzt bzw. der Ärztin durch – für eine sichere und
fachgerechte medizinische Betreuung in Ihrer Häuslichkeit.
